Blut ist nicht gleich Blut.

Die internationale Isolierung macht den Kosovo zu einem juristischen „schwarzen Loch“ für Opfer häuslicher Gewalt.

Man kannte sie auf dem Polizeirevier im Süden des Kosovo, wie sie sagt, wo sie so oft Zuflucht vor ihrem gewalttätigen Ehemann gesucht hatte. Sie war Anfang 20, als ihre Ehe zu einem Albtraum des Missbrauchs wurde. Neben anderen Quälereien verhöhnte er sie mit einer Pistole. Eines Tages nahm sie die Waffe an sich und brachte sie aus Angst um ihr Leben auf das Revier. „Der Beamte, mit dem ich zu tun hatte, war zufällig ein Freund meines Mannes“, erzählte die heute 31-Jährige. „Er sagte mir, dass, wenn ich seine Frau wäre, ich nicht in der Lage gewesen wäre, die Waffe abzuliefern, weil er mich vorher umgebracht hätte.“ Schlussendlich war sie es, die ihren Mann tötete. Sie schnitt ihm die Kehle mit einer Rasierklinge durch.

Sie saß auf einem abgenutzten Bürostuhl im Verhörraum des einzigen Frauengefängnisses des Kosovo am Stadtrand von Lipjan südlich von Pristina und sinnierte über ihre 12-jährige Freiheitstrafe wegen Mordes. Acht Jahre und vier Monate hatte sie bereits abgesessen, weniger als vier Jahre lagen noch vor ihr. Der Richter wäre zu streng gewesen, meinte sie, ihre Wimpern dick mit Mascara getuscht, vom Schminkkurs im Gefängnis. Was ist mit all den Jahren der Gewalt, den unbeantworteten Hilferufen? Für Sevdije Morina, stellvertretende Oberstaatsanwältin in Pristina, handelte es sich um eine „normale Verurteilung“, bei der keine mildernden Umstände berücksichtigt wurden. „Sie hat wirklich sehr unter ihrem Ehemann gelitten“, meinte sie.

Im Kosovo seien laut Meinung von Juristen und Aktivisten Opfer häuslicher Gewalt oft einem Justizsystem ausgeliefert, das sie nicht schützt und keine Milde walten lässt, wenn aus Verzweiflung Notwehr oder Vergeltung wird. Ebenso wie in anderen patriarchalen Gesellschaften der Region bestimmen Diskriminierung und Doppelmoral gegenüber von Männern und Frauen verübten Gewaltverbrechen die Prioritäten eines überforderten Polizeiapparats, der Staatsanwaltschaft und Richter. Nirgendwo sonst ist man jedoch so von wichtigen Instrumenten der europäischen Justiz abgeschnitten wie im Kosovo, dessen ungelöster politischer Status als Land den Aktivisten nur wenig Druckmittel gibt, um eine Veränderung herbeizuführen. „Wir nennen es das schwarze Loch Europas“, so Hilmi Jashari, Kosovos unabhängiger Ombudsmann, dessen Büro die Interessen der Öffentlichkeit vertritt. „Der Kosovo ist wirklich das einzige Land [innerhalb Europas], in dem sich die Bürger und Bürgerinnen nicht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden können.“

Kosovo, ein vorwiegend ethnisch-albanisches Land, das 2008 seine Unabhängigkeit von Serbien erklärte, wird von einigen Staaten wie Serbien, Russland und China nicht anerkannt. So konnte das Land auch bislang nicht dem Europarat beitreten, der die bürgerlichen und politischen Rechte der 47 Mitgliedstaaten wahrt. Der Gerichtshof in Straßburg (Frankreich) fungiert als Schiedsgericht. Was in Straßburg passiert, hat theoretisch Einfluss darauf, wie man im Kosovo häusliche Gewalt bekämpft und deren Opfer schützt. Die Verfassung des Kosovo besagt, dass die Gesetze des Landes im Einklang mit den Entscheidungen des Gerichtshofs auszulegen sind. Da Straßburg jedoch nicht die Befugnis hat, Sanktionen gegen den Kosovo zu verhängen, wirken sich die hehren Prinzipien der Verfassung kaum auf die Entscheidungen vor Ort aus. Solche Entscheidungen werden von den untersten Reihen eines Justizsystems getroffen, das in einer der ärmsten Volkswirtschaften Europas unter der Last zu vieler Fälle kollabiert. Sie bestimmen, wie Meldungen bezüglich häuslicher Gewalt von der Polizei und Staatsanwaltschaft behandelt werden und ob Richter einstweilige Verfügungen erlassen. Und in extremen Fällen, in denen die Opfer den Spieß umdrehen und auf ihre Peiniger losgehen, ist es am Gericht, eine angemessene Strafe für Mörder festzusetzen, die unter dem Syndrom misshandelter Personen leiden, eine Art psychisches Trauma, das durch anhaltenden Missbrauch ausgelöst wird.

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fragt nicht danach, ob man genug Leute hat, die die Arbeit erledigen oder ob man es sich leisten kann“, so Staatsanwältin Morina. „Menschenrechte sind zu respektieren und wenn sie verletzt werden, würde der Staat aufgrund all der Sanktionen, die über ihn verhängt würden [wenn der Kosovo Mitglied des Europarats wäre] in die Knie gehen… Das Volk würde den Staat zur Rechenschaft ziehen.“ Ombudsmann Jashari führte als Beispiel Italien an – ein Land, das seine Reaktion auf häusliche Gewalt infolge der langjährigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verbessert hat. In einem kürzlich ergangenen Urteil im März entschied der Gerichtshof, dass die italienischen Behörden eine Mutter und ihren Sohn nicht beschützt hatten, da sie nicht schnell genug auf eine Beschwerde über anhaltende häusliche Gewalt reagiert hatten, die zum Mord an dem Sohn und dem versuchten Mord an der Mutter durch ihren Ehemann geführt hatte.

© Amy di Giacomo

Demonstranten in Pristina machen nach dem Mord an Diana Kastrati ihrem Ärger Luft. Die 27-jährige Studentin wurde 2011 von ihrem Mann ermordet, nachdem ein Richter ihrem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht stattgegeben hatte. Foto: © Amy di Giacomo

Hinter verschlossenen Türen

In der Frauen- und Jugendvollzugsanstalt von Lipjan, einem von Feldern umgebenen, mit Stacheldraht eingezäunten Gebäudekomplex aus Beton, erzählte eine Handvoll Frauen, die des Mordes an ihren Ehemännern verurteilt waren, von den Gräueln, denen sie ausgesetzt waren, bevor sie die Beherrschung verloren. Die Strafvollzugsvorschriften verbieten es, sie namentlich zu nennen.

„Er schlug mich, quälte mich und provozierte mich ständig mit anonymen Anrufen und Nachrichten“, berichtete eine 45-jährige Gefangene, die eine 11-jährige Haftstrafe für den Mord an ihrem Mann verbüßt, mit dem sie eine arrangierte Ehe geführt hatte. Eine andere, 24-jährige Frau war zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Sie habe ihren Mann erschossen, nachdem er auf ihre kleine Tochter losgegangen war, erzählte sie. „Ich wollte ihn nicht umbringen“, sagte sie. „Ich wollte ihm nur Angst machen.“ Nur bei einer sehr kleinen Zahl der Opfer kommt es zu Mord. Im Gefängnis von Lipjan saßen 17 wegen Mordes verurteilte Frauen ein; sechs davon hatten ihre Partner umgebracht.

„Die Frauen im Kosovo haben wirtschaftliche und soziale Probleme“, erklärte Edi Gusia, Geschäftsführer der Agentur für Gleichstellungsfragen, die zum Büro des Premierministers gehört. „Sie sind nicht erwerbstätig und wirtschaftlich abhängig, weil sie kein Recht auf das Erbe ihrer Eltern haben. Ohne ein Zuhause bleiben sie in einem Zyklus der Gewalt gefangen, was in einigen Fällen Todesopfer gefordert hat.“

„Er schlug mich, quälte mich und provozierte mich ständig mit anonymen Anrufen und Nachrichten.“

— – Eine 45jährige Insassin, die eine 11jährige Haftstrafe für den Mord an ihrem Mann verbüßt.

Rechtliche Situation

Laut Menschenrechtsgruppen verfügt der Kosovo über eine stabile Gesetzeslage, was die Bekämpfung häuslicher Gewalt betrifft; in der letztendlichen Umsetzung versage das Land aber noch häufig.

Das Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter schützt und fördert die Gleichstellung zwischen Mann und Frau als einen wesentlichen Baustein der Demokratie. Das Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt garantiert indes das Recht auf ein Leben ohne Angst vor physischer, verbaler und psychischer Gewalt, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und anderen Belästigungen.

Laut Verfassung sind Gesetze im Einklang mit zentralen internationalen Abkommen auszulegen, denen der Kosovo aufgrund seines ungelösten Status als Land nicht beigetreten ist. Dazu zählen die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und die Istanbulkonvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Das Verfassungsgericht kann darüber entscheiden, ob ein Staat im Einklang mit diesen oder anderen Verträgen handelt.

Eine Reihe von Initiativen zielt darauf ab, die Rechte der Frauen im Kosovo zu stärken. Ziel des 2006 gestarteten Programms zur Gleichstellung der Geschlechter ist es, die Gleichstellung in die öffentliche Ordnung zu integrieren. Ein nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2016 stellt Mittel bereit, um Misshandlung zu stoppen, Schutz zu bieten und Opfern dabei zu helfen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Trotz dieser Gesetze und Initiativen sind Experten der Ansicht, dass der Kampf gegen häusliche Gewalt durch antiquierte Denkweisen behindert wird. Dazu zählt auch die weitverbreitete Ansicht, dass Gewalt zwischen Ehepartnern eine private Familienangelegenheit ist.

Fatmire Haliti, eine für das Rehabilitationszentrum für Folteropfer im Kosovo tätige Juristin, meinte, man sollte das Gesetz, das dem Präsidenten Ermessensspielraum einräumt, bedingte Haftentlassungen auszusprechen, dazu verwenden, um allzu strengen Haftstrafen für misshandelte Frauen, die zu Gewalt getrieben wurden, entgegenzuwirken. Seit 2010 haben 86 Männer und fünf Frauen, die wegen verschiedener Verbrechen verurteilt waren, vom Begnadigungsgesetz des Kosovo profitiert.

„Wenn man sich die Biografien der Frauen ansieht, dann sieht man die häusliche Gewalt, unter der sie gelitten haben, die entsetzlichen Bedingungen, unter denen sie leben mussten, und die Motive hinter ihren kriminellen Handlungen“, so Haliti. „Die meisten dieser Frauen sind Mütter, deren Kinder in Jugendheimen untergebracht werden müssen. All diese Faktoren sind zu berücksichtigen, wenn man einen Gnadenerweis erteilt.“ Heset Loku, Direktor der Haftanstalt von Lipjan, meinte, dass einige der Häftlinge aufgrund ihres vulnerablen Hintergrunds und wegen guter Führung begnadigt werden sollten. Das Justizministerium hat auf Bitten um Stellungnahme nicht reagiert.

Laut Menschenrechtsgruppen lassen Kriminalitätsstatistiken in einem Land mit 1,8 Millionen Menschen das Ausmaß des Missbrauchs hinter verschlossenen Türen nur erahnen. Schätzungen der Agentur für Gleichstellungsfragen zufolge gelangen bis zu 90 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt nicht zur Anzeige. 2016 seien bei der Polizei 870 Anzeigen über häusliche Gewalt eingegangen, die meisten gegen Frauen, was zu 243 Festnahmen geführt habe, so die Angaben der Polizeidirektion für Bürgernähe und Prävention. Die übrigen Fälle wurden von der Polizei an die Staatsanwaltschaft oder soziale Einrichtungen verwiesen. Eine Umfrage des kosovarischen Frauennetzwerks, einer Dachorganisation von Frauenrechtsorganisationen, ergab 2015, dass 68 Prozent der Frauen im Laufe ihres Lebens häusliche Gewalt erfahren haben. Über 20 Prozent der männlichen und weiblichen Befragten waren der Meinung, dass es manchmal zulässig sei, wenn ein Mann seine Frau schlägt.

„Der Kosovo verfügt nicht über die Kapazität, das Problem häuslicher Gewalt anzugehen – weder um Menschen davor schützen, noch um dagegen zu ermitteln“, meinte Tahire Haxholli, Leiterin der Polizeieinheit des Kosovo, die sich mit häuslicher Gewalt und Kindesmissbrauch befasst. „Das ist Aufgabe des Staates. Es muss ein solides Budget geben, um der kosovarischen Polizei zu helfen, gute Arbeit zu leisten.“

Dieser Missstand steht seit langem auf der Agenda zivilgesellschaftlicher Gruppen, die den Wiederaufbau des Kosovo nach dem Konflikt mit Serbien in den späten 1990er-Jahren unterstützen. Aber nichts hat die öffentliche Debatte derart erhitzt wie zwei aufsehenerregende Fälle, die das Versagen des Staates, Frauen vor anhaltendem Missbrauch zu schützen, deutlich vor Augen geführt haben. 2011 beantragte Diana Kastrati, eine 27-jährige Studentin aus Pristina, eine einstweilige Verfügung, nachdem ihr Mann sie wiederholt bedroht und gestalkt hatte. Ein Richter lehnte ihr Ansuchen ab. Drei Wochen später wurde sie von ihrem Mann auf dem Weg zu einer Vorlesung erschossen. Er flüchtete aus dem Land und lebt vermutlich in Spanien, glauben die Anwälte der Familie Kastrati. Da der Kosovo nicht Mitglied der internationalen Polizeiorganisation Interpol ist und auch kein bilaterales Auslieferungsabkommen mit Spanien hat, gibt es keine Möglichkeit, ihn zurückzuholen.

„Der Staat ist für den Tod von Diana Kastrati verantwortlich”, meinte der Anwalt Artan Qerkini, der ihre Eltern in einem richtungsweisenden Verfahren vor dem Verfassungsgericht vertreten hatte. „Er hat nicht gemäß den gesetzlichen und verfassungsmäßigen Bestimmungen gehandelt, um das Leben einer Person zu schützen, trotz ernstzunehmender Informationen über die Gefahr, in der sie sich befand.“ 2013 entschied das Gericht, dass der Staat die durch die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechte Kastratis verletzt hatte. Die Familie fordert nun Schadenersatz vor dem Verfassungsgericht. Auch wenn dies einen wichtigen Präzedenzfall darstellte, glaubt Ombudsmann Jashari, dass ohne die Möglichkeit scharfer Sanktionen aus Straßburg „alles weiterhin im Ermessen der Behörden im Land liegt“.

Unterdes hatte Zejnepe Bytyqi Berisha, eine 39-jährige Frau aus einem Dorf nahe der südlichen Stadt Suhareka, 16 Jahre lang die Gewalt ihres Mannes Nebi Bytyqi ertragen. Der Mann hatte ein langes Vorstrafenregister. Sie hatte ihn 13 Jahre lang wiederholt bei der Polizei angezeigt, die jedoch nichts unternahm. Eines Nachts im Oktober 2015 stach er 20 Mal auf sie ein, bis sie tot war. Er verletzte auch die gemeinsame halbwüchsige Tochter, als sie versuchte, ihn davon abzuhalten. Nebi Bytyqi wurde wegen schweren Mordes angeklagt – ein Tatbestand, für den als Höchststrafe ein lebenslanger Freiheitsentzug verhängt werden kann. Er bekam 12 Jahre.

Seine Verteidigung berief sich hauptsächlich darauf, dass er aus Eifersucht gehandelt hätte, „da der Verdacht bestand, dass seine Frau ihn mit einem Polizisten aus Suhareka betrog“, wie es Bytyqis Strafverteidiger außerhalb des Gerichtssaals formulierte. Laut Staatsanwältin Morina würden Anwälte, die gewalttätige Männer vertreten, oft auf verminderte Schuldfähigkeit aufgrund vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit plädieren. „Ein Neuropsychiater kann aus einer gesunden Person jederzeit eine verrückte machen“, meinte sie. Die Staatsanwaltschaft legte gegen Nebi Bytyqis Verurteilung im August Berufung ein. Am Tag der Entscheidung fanden sich Dutzende Unterstützer der Familie zu einer Mahnwache vor dem Justizpalast am Rande von Pristina ein. Sie trugen ein riesiges Plakat: „Gerechtigkeit für Zejnepe“. Das Berufungsgericht erhöhte Bytyqis Strafmaß um ein halbes Jahrzehnt auf 17 Jahre.

© BIRN/Loreta Cuka

Aktivisten entzünden Kerzen in Tirana nach dem Mord an Fildeze Hafizi, einer albanischen Richterin, die nach Jahren angeblicher Bedrohungen von ihrem Ex-Mann getötet wurde. Foto: © BIRN/Loreta Cuka

Ein regionales Problem

Auf dem gesamten Balkan zerstört häusliche Gewalt patriarchale Gesellschaften, in denen — zumindest für manche Männer — Machismo und Aggression Hand in Hand gehen. Laut einer 2012 durchgeführten Studie der SOS-Hotline für Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt wurden, haben in Montenegro – dem westlichen Nachbarn des Kosovo – über 67 Prozent aller verheirateten Frauen Gewalt durch ihre Ehemänner erfahren. Daten des Justizrates, der für die Ernennung der Richter eines Landes mit 620.000 Einwohnern zuständig ist, zeigen, dass häusliche Gewalt seitens der Staatsanwaltschaft meist verharmlost wird; Fälle werden statt an Strafgerichte an Gerichte für Ordnungswidrigkeiten verwiesen oder man ist um Schlichtung bemüht.

Vergangenes Jahr gingen beinah 90 Prozent aller Fälle häuslicher Gewalt — mehr als 2.000 — an Zivilgerichte in Montenegro. In vielen dieser Fälle handelte es sich es um schwere Körperverletzung. Weniger als 30 Prozent führten zu Geld- oder Haftstrafen. „Ich habe mit einigen Staatsanwälten gesprochen und sie meinten, dass Fälle von Gewalt keine Priorität hätten. Sie seien leicht zu lösen und es gäbe umfangreiche Fälle von Korruption und organisierter Kriminalität“, erzählte Maja Raicevic , Leiterin des Women’s Rights Centre, einer Nichtregierungsorganisation in Podgorica.

In den vergangenen drei Jahren wurden fünf montenegrinische Frauen von ihren Partnern ermordet. „Vier von ihnen haben Übergriffe wiederholt der Polizei und verschiedenen Institutionen gemeldet, erhielten jedoch keinen angemessenen Schutz“, so Raicevic. Menschenrechtsorganisationen würden jedoch beginnen, sich auf internationale Übereinkommen zu stützen, insbesondere die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), auch bekannt als die Magna Charta der Frauenrechte. „Wenn das CEDAW-Komitee entscheidet, dass Frauenrechte durch Institutionen verletzt wurden, dann ist der Staat per Gesetz dazu verpflichtet, diese Vorgehensweise zu ändern.“ Kosovo ist das einzige Land in Europa, das CEDAW nicht unterzeichnet hat.

In Albanien wurde die Konvention 1994 ratifiziert. Aber ebenso wie im Kosovo gäbe es auch hier in Bezug auf häusliche Gewalt noch immer viel zu tun, meinen Rechtsexperten. „Wir sind beinah die gleiche Nation“, meinte Zoje Jaka, Direktorin der Haftanstalt Ali Demi, Albaniens einzigem Gefängnis für Frauen. „Albanien und der Kosovo haben dieselbe Mentalität und den gleichen Umgang mit dem Gesetz.“

„Ich werde dir Schnittwunden zufügen und Salz hineinstreuen und dich mit heißem Draht durchbohren.“

— – Die Worte eines mutmaßlichen albanischen Stalkers, zitiert von der Frau, die ihn tötete.

Der jüngste Mord an einer Richterin ist zu einem Symbol für das Versagen Albaniens, gefährdete Frauen zu schützen, geworden. Fildeze Hafizi wurde Ende August von ihrem Ex-Mann nach Jahren der Drohungen ermordet. Einige Tage nach dem Mord warfen Demonstranten in Tirana rote Farbe auf das Justizministerium und marschierten zum Parlament. „Töten macht dich nicht zu einem Mann, es macht dich zum Mörder“ stand auf einem der Transparente. Der Fall sorgte jedoch nicht überall für Empörung. In den sozialen Medien verteidigten viele den Mörder von Hafizi, der des Mordes angeklagt wurde und die Tat gestand. „Zur Hölle mit dieser Hure, die mit dem Geld ihres Mannes Karriere gemacht hat und den Mann hinauswarf, der sie zu dem gemacht hat, was sie war“, schrieb ein Facebook-User.

Der Generaldirektion für Haftanstalten zufolge verbüßten in Albanien 816 Männer Haftstrafen wegen Mordes, im Vergleich zu 14 Frauen (Stand Juli). In der Haftanstalt Ali Demi, eines von Wachtürmen gesäumten, rot überdachten Gebäudeensembles in einer Wohngegend von Tirana, haben viele der Frauen, die wegen Mordes einsitzen, ihre Ehemänner oder Stalker umgebracht. Ein kürzlich erschienenes Buch der albanischen Fernsehjournalistin Eni Vasili dokumentiert die Umstände, die zu einigen dieser Verbrechen geführt haben.

Fatbardha Gjonaj aus dem Dorf Mat im Norden des Landes wurde wegen des Mordes an einem Stalker, der ihr mit vorgehaltener Waffe mit Vergewaltigung drohte, zu 12 Jahren Haft verurteilt. „Wenn du nicht mit mir gehst, wird dein Bruder in einer Woche tot sein“, erinnerte sie sich an seine Worte an dem Tag, an dem sie ihn mit der automatischen Waffe ihres Vaters tötete. Sie war 26. „Und ich werde dich packen und in einem verlassenen Haus einsperren. Ich werde dir Schnittwunden zufügen und Salz hineinstreuen und dich mit heißem Draht durchbohren.” Gjonaj wurde im Jänner begnadigt.

© Shqipe Gjocaj

Die Haftanstalt Ali Demi in Tirana ist Albaniens einziges Frauengefängnis. Foto: © Shqipe Gjocaj

“Echte Männer”

Wenn man die Gewalt gegen Frauen beenden will, meinen Rechtsexperten, dann müsse man den Teufelskreis dort durchbrechen, wo er beginnt — bei den jungen Männern. „Wir sprechen kaum über Gewalt gegen Kinder und Gewalt gegen männliche Jugendliche“, stellte Morina, die stellvertretende Oberstaatsanwältin des Kosovo, fest. „Unsere Familien sind ziemlich autoritär und viele dieser jungen Männer werden von ihren Vätern, Onkeln und Großvätern, die von ihnen verlangen, sich wie ‚echte Männer‘ zu benehmen, geschlagen und gewalttätig missbraucht.“

Frauen sind oft die Hauptleidtragenden dieser Brutalisierung, besonders in traditionellen Gemeinden des Kosovo und in Albanien, wo Gewohnheitsrechte seit jeher Frauen abwerten. Seit dem Mittelalter diente das als Kanun des Lekë Dukagjini bekannte albanische Gewohnheitsrecht als Mittel zur Regelung des Gesellschaftslebens. Inwieweit der Kanun die moderne Gesellschaft Albaniens und des Kosovo beeinflusst, ist umstritten; traditionell wurde jedoch dem Leben der Männer große Bedeutung beigemessen, was etwa Blutrache an Verwandten von Männern, die männliches Blut vergossen hatten, rechtfertigte.

Die Kehrseite ist, dass das Leben der Frauen als weitaus weniger wertvoll erachtet wurde. „Das Blut einer Frau ist nicht dem Blut eines Mannes gleichzusetzen“, so der Kanun in Bezug auf die Ehe. An anderer Stelle wird die Frau mit einem „Sack“ verglichen, „der zu ertragen hat, so lange sie im Haus ihres Mannes lebt.“ Für manche Experten findet diese Geisteshaltung in der Art und Weise, wie viele Männer ihre Frauen heute noch behandeln, ihren Widerhall.

„Das Blut einer Frau ist nicht dem Blut eines Mannes gleichzusetzen.“

— – Der Kanun des Lekë Dukagjini, albanisches Gewohnheitsrecht.

„Die Bedeutung von Geschlechterrollen und -normen darüber, was es heißt, ein Mann, eine Frau, ein Bub oder ein Mädchen zu sein, haben ihre Bezugsbasis im Kanun“, meinte Nita Luci, eine Anthropologin an der Universität Pristina. „Sie sind im Alltagsleben verankert und finden in jeder sozialen Einrichtung Unterstützung.“
Strafrechtsexperten verweisen auch darauf, dass bei männlichen und weiblichen Verurteilten, ungeachtet ihrer Verbrechen, mit zweierlei Maß gemessen wird. Wenn Männer mit dem Gesetz in Konflikt geraten, setzen ihre Familien häufig alles daran, die besten Anwälte zu bekommen – sie verkaufen Land, Autos oder Traktoren oder nehmen einen Kredit auf. Im Gegenzug dazu wenden sich Familien und Freunde vieler Frauen, die das Gesetz brechen, von diesen ab, sogar wenn diese selbst Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind.

„Während meiner Zeit im Strafvollzug in Albanien fiel mir bei Gewaltverbrechen auf, dass je nach Geschlecht mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wurde“, erzählte Klejda Ngjela, eine Projektmanagerin im albanischen Helsinki-Komitee, einer Menschenrechtsorganisation in Tirana. „Es gab wenig Toleranz für Frauen, die jemanden getötet hatten. Andererseits war eine offensichtliche Tendenz zu erkennen, Männer, die ihre Frauen umgebracht hatten, in Schutz zu nehmen – insbesondere, wenn Eifersucht und häusliche Belange als Motive in Betracht kamen.“ Zurück im Gefängnis von Lipjan im Kosovo machten sich die weiblichen Häftlinge vor ihren Zellen für den Hofgang bereit. „Wenn ein Mann jemanden tötet, dann ist das Männlichkeit“, meinte eine Insassin. „Wenn eine Frau das gleiche macht, nennt man es Tragödie.“

Original auf Englisch. Erstmals publiziert am 8. November 2017 auf Balkaninsight.com und am 11. November geändert, um die rechtliche Situation bezüglich der Erbrechte zu klären.
Aus dem Englischen von Barbara Maya.


Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt: © Shqipe Gjocaj. Bei Interesse an Wiederveröffentlichung bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Redaktion.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern, Grafiken und Videos sind direkt bei den Abbildungen vermerkt. Titelbild: Eine Performancekünstlerin spritzt aus Protest gegen Gewalt gegen Frauen rote Farbe auf einen Gehsteig in Pristina. Foto: © Amy di Giacomo.

Dieser Artikel entstand im Rahmen des Balkan Fellowship for Journalistic Excellence, unterstützt von der ERSTE Stiftung und den Open Society Foundations in Kooperation mit dem Balkan Investigative Reporting Network.

“Theater sollte unabhängig sein.”

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“Es sind die Eliten, die sich gegen die Demokratie wenden, nicht das Volk.”

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